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GPSR – SAPSAN CYBERSEC sp. z o.o.

ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
ZUR ALLGEMEINEN PRODUKTSICHERHEIT
AUF DER WEBSITE WWW.SAPSAN-SKLEP.PL

 


 

Dieses Dokument wurde von SAPSAN CYBERSEC sp. z o.o. mit Sitz unter der Anschrift ul. Objazdowa 14/14A, 43-430 Skoczów, NIP: 5482759191, REGON: 528368671 (im Folgenden: „Verkäufer“) im Rahmen der Verpflichtungen erstellt und verabschiedet, die sich aus der Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur allgemeinen Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates (ABl. L 135 vom 23.5.2023, S. 1, im Folgenden: GPSR) ergeben.

Der Verkäufer erklärt, dass er über die unter www.sapsan-sklep.pl erreichbare Website Produkte anbietet, die sicher sind und die allgemeinen Sicherheitsanforderungen der GPSR erfüllen.


 

1. Angaben zum Hersteller und zur Produktidentifizierung

Das Angebot jeder Ware enthält insbesondere:

  • Angaben zum Hersteller der Ware oder zur Person, die für das in der Europäischen Union in Verkehr gebrachte Produkt verantwortlich ist (Name, Marke, Postanschrift und E-Mail-Adresse);

  • Angaben, die eine Identifizierung der Ware ermöglichen (z. B. Bild, Typ, Modellbezeichnung, Nummern oder andere Identifikatoren).

Warnhinweise und Sicherheitsinformationen sind auf der Ware, auf ihrer Verpackung oder in einem beigefügten Dokument (z. B. Anleitung, Produktdatenblatt) angebracht.


 

2. Informationen über gefährliche Produkte

Aktuelle Informationen über gefährliche Produkte finden Sie unter anderem auf folgenden Portalen:


 

3. Pflichten des Verkäufers bei gefährlichen Produkten

Der Verkäufer weist darauf hin, dass er verpflichtet ist, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, falls sich herausstellt, dass eine an Verbraucher verkaufte Ware ein gefährliches Produkt ist.

In diesem Zusammenhang ist der Verkäufer berechtigt, die ihm vorliegenden Verbraucherdaten zu nutzen, um:

  • Informationen über den Produktrückruf (Rückrufaktionen oder Rücknahmen vom Markt) zu übermitteln,

  • Sicherheitswarnungen zu übermitteln.

Verbraucher können gebeten werden, dem Hersteller oder dem Verantwortlichen freiwillig zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen, wie z. B.:

  • Vor- und Nachname,

  • Kontaktdaten,

  • Modell oder Seriennummer des Produkts.


 

4. Abhilfemaßnahmen bei einem Produktrückruf

Im Falle gefährlicher Produkte sollte die für den Rückruf verantwortliche Stelle (meist der Hersteller) den Verbrauchern eine Rückrufmitteilung zukommen lassen, die Informationen über das gefährliche Produkt und die verfügbaren Abhilfemaßnahmen enthält.

Als Abhilfemaßnahmen sollte dem Verbraucher die Wahl zwischen mindestens zwei der folgenden Lösungen angeboten werden:

  1. Reparatur der Ware;

  2. Ersatz der Ware durch ein sicheres Produkt desselben Typs und von mindestens demselben Wert und derselben Qualität;

  3. Angemessene Erstattung des Warenwerts, vorausgesetzt, der Erstattungsbetrag entspricht mindestens dem vom Verbraucher gezahlten Preis.

Ausnahmsweise kann die verantwortliche Stelle dem Verbraucher nur eine Abhilfemaßnahme anbieten, wenn andere Abhilfemaßnahmen nicht möglich wären oder unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würden.


 

5. Kosten und Unannehmlichkeiten für den Verbraucher

Die gewählte Abhilfemaßnahme:

  • darf keine erheblichen Unannehmlichkeiten für den Verbraucher verursachen,

  • darf nicht mit Kosten für den Verbraucher verbunden sein – der Verbraucher trägt keine Versand- oder sonstigen Kosten für die Rücksendung der Ware.

Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht transportierbar sind, organisiert die verantwortliche Stelle die Abholung der Ware beim Verbraucher.

Die Einzelheiten des Verfahrens ergeben sich jeweils aus der entsprechenden Rückrufmitteilung.


 

6. Verhältnis zu anderen Verbraucherrechten

Die oben genannten Regelungen lassen die gesetzlichen Rechte der Verbraucher wegen einer Vertragswidrigkeit der Ware unberührt, die sich aus dem Gesetz vom 30. Mai 2014 über Verbraucherrechte und anderen allgemein geltenden Rechtsvorschriften ergeben.

Verbraucher sollten ihre Rechte der jeweiligen Situation entsprechend ausüben, insbesondere unter Berücksichtigung von:

  • der Art des Mangels oder der Gefahr,

  • den Empfehlungen in der Rückrufmitteilung,

  • den geltenden Rechtsvorschriften.


 

7. Von der GPSR ausgenommene Produkte

Die oben genannten Informationen gelten nicht für Produkte, die nicht in den Anwendungsbereich der GPSR fallen, insbesondere:

  • Arzneimittel,

  • Lebensmittel (einschließlich Nahrungsergänzungsmittel),

  • Futtermittel,

  • lebende Pflanzen und Tiere,

  • Pflanzenschutzmittel,

  • tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte,

  • Antiquitäten.

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